Sportlich hatte sich Waterford FC letzte Saison als Tabellenvierter für die Europa League-Qualifikation qualifiziert, aber aufgrund der Drei-Jahres-Regel der UEFA gab es noch Zweifel an der Qualifikation: Die Regel besagt (etwas vereinfacht), dass ein Verein in seiner aktuellen Form mindestens drei Jahre existiert haben muss, um in den europäischen Wettbewerben startberechtigt zu sein. Und genau hier ist der Haken: Als Waterford (damals noch unter dem Namen Waterford United) im Herbst 2016 vom aktuellen Eigentümer übernommen wurde, wurde einiges umstrukturiert und sowohl der Vereinsname als auch das Wappen geändert. Hier stellte sich die Frage, ob diese Maßnahmen in der Gesamtheit dazu geführt haben, dass formal ein neuer Verein entstanden ist. Sollte dem so sein, ist dieser neue Verein noch keine drei Jahre alt.
Die Frage war zumindest in der irischen Fußballöffentlichkeit schon fast aus dem Gedächtnis verschwunden, als St. Patrick’s Athletic (letztjähriger Tabellenfünfter) sich kürzlich an die FAI wandte und die Frage wieder hervorholte. Nun gab es eine Antwort von der UEFA an die FAI in der Sache: Waterford bekommt keine Lizenz. Die UEFA sieht es also so, dass Waterford FC in seiner aktuellen Form noch keine drei Jahre existiert. Nachrücker wird aller Voraussicht nach, genau, St. Patrick’s Athletic.